Dreiecksverhältnis
In der Zeitarbeit agieren drei Akteure miteinander: Der Zeit- bzw. Leiharbeitnehmer, das Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) sowie das Kundenunternehmen (Entleiher). Der Zeitarbeitnehmer ist beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt, und Letzteres entleiht den Zeitarbeitnehmer über einen Überlassungsvertrag an einen Entleiher (Kunden). Diese Konstellation wird als Dreiecksverhältnis bezeichnet.
Quelle: WIKIPEDIA