Nahverkehr
Der Nahverkehr umfasst den Transport von Personen oder Gütern über kurze Distanzen, wobei eine exakte Entfernung heute nicht mehr definiert ist. Anders war dies zu Zeiten des "Reichskraftwagengesetzes" von 1935, das (Güter-)Transporte von unter 50 km Entfernung (Nahzone), 50 - 150 km (Bezirksfernverkehr) und über 150 km (Fernverkehr) unterschied.
Eine exakte Eingrenzung macht heute auch nur noch wenig Sinn, denn mit dem Aufkommen vielfältiger Verkehrmittel wie Stadt- und Regionalbussen, S- und U-Bahn, Sammeltaxis, Straßenbahnen und Regionalzügen überschneiden sich die Grenzen der jeweiligen Abdeckung vielfältig.
Bezogen auf das LKW-Transportwesen sind Beschäftigte im "Nahverkehr" in der Regel an einem Standort unterwegs und Abends normalerweise zu Hause.