Fernverkehr

Fernverkehr

Allgemein umschreibt der Begriff "Fernverkehr" den Transport von Personen oder Gütern über lange Distanzen. Die folgende Erklärungen beziehen sich hier allein auf den "Güterfernverkehr".

Der Begriff "Güterfernverkehr" stammt aus einer Zeit, als der Warentransport über weite Strecken streng reglementiert war, um das Nebeneinander des Transportwesens auf Straße und Schiene zu garantieren.

Im "Reichskraftwagengesetz" von 1935 wurde in Transporte von unter 50 km  Entfernung (Nahzone), 50 - 150 km (Bezirksfernverkehr) und über 150 km (Fernverkehr) unterschieden.  Alle Transporte im Fernverkehr waren konzessionspflichtig und sie unterlagen einer Kontingentierung sowie strenger Kontrolle. Im deutschen Güterkraftverkehrsgesetz wurde dann nach Kriegsende der Begriff Fernverkehr für Transporte außerhalb der Nahzone von 50 Kilometern definiert.

Unter welcher "Flagge" ein Transport in dieser Zeit unterwegs war, wurde mit dem Fahrtenbuch festgelegt. Im Güternahverkehr musste kein Fahrtenbuch mitgeführt werden, während im Bezirksfernverkehr im Fahrtenbuch eine blaue Konzession vorhanden sein musste. Im Fernverkehr wurde ein rotes Fahrtenbuch mit roter Fernverkehrskonzession verwendet.

Bis Ende 1972 mussten die Fahrzeuge auch außen mit unterschiedlicher Beschilderung gekennzeichnet werden: Weiße Schilder mit diagonalem blauen, roten bzw. gelben Strich. Im Zuge der Liberalisierung des Güterverkehrs seit 1993 wurden diese Regeln hinfällig, so dass LKWs, die regelmäßig für den Fernverkehr eingesetzt werden, nicht mehr gekennzeichnet werden müssen.

Siehe auch: Nahverkehr