Zollabfertigung
Der Begriff Zollabfertigung bezieht sich auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen beim Import und Export von Waren an der Landesgrenze. Dies umfasst die Abgabe von Zollerklärungen, die Zahlung von Zöllen und Steuern sowie die Überprüfung von Dokumenten und Waren durch die Zollbehörden.
Die geordnete Zollabfertigung gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Sicherheit und Integrität des Handels.
In Deutschland ist die Zollabfertigung Teil des Zollrechts und unterliegt der Verantwortung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)