Schwertransporte

Schwertransport

Als Schwertransport wird in Deutschland die Beförderung von Gütern bezeichnet, deren Abmessungen und/oder Gewicht die für den Straßenverkehr allgemein zulässigen Abmessungen und Gewichte überschreiten. Diese Transporte bedürfen aufgrund ihrer Größe und Masse besonderer Genehmigungen und organisatorischer Maßnahmen.

Typische Merkmale von Schwertransporten

  1. Überbreite: Fahrzeuge und Ladungen, die breiter sind als 2,55 Meter (2,60 Meter bei Einzelfahrzeugen).
  2. Überhöhe: Fahrzeuge und Ladungen, die höher als 4 Meter sind.
  3. Überlänge: Fahrzeuge und Ladungen, die länger als 16,50 Meter (Sattelzug) bzw. 18,75 Meter (Gliederzug) sind.
  4. Übergewicht: Gesamtgewicht von Fahrzeug und Ladung über 40 Tonnen (bei einzelnen Achslasten je nach Fahrzeugtyp und Achsform auch abweichende Werte).

Diese Transporte sind notwendig, um großvolumige oder besonders schwere Güter wie Bau- und Industriemaschinen, Transformatoren, Windkraftanlagen, Brückenteile oder ähnliche Großbauwerke zu befördern.

Schwertransporte unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt sind.

Für die Durchführung von Schwertransporten sind besondere Genehmigungen erforderlich, in denen unter anderem die zulässigen Strecken, Zeiten und Sicherheitsvorkehrungen festgelegt sind. Die Beantragung und Koordination dieser Genehmigungen erfolgt in der Regel durch spezialisierte Transport- und Logistikunternehmen.

Schwertransporte erfordern eine sorgfältige Planung und Durchführung, da sie besondere Anforderungen an die Straßeninfrastruktur stellen und häufig durch Begleitfahrzeuge und Polizeikräfte unterstützt werden müssen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.