Achslast

Achslast

LKW unterscheiden sich in Bezug auf ihr Gewicht vor allem in Bezug auf die zulässige Gesamtmasse (zGG) und die zulässige Achslast.

Zulässige Gesamtmasse (zGG): Die zGG gibt das höchstmögliche Gesamtgewicht des LKW inklusive Ladung und Fahrer an. Diese darf nicht überschritten werden. In Deutschland beträgt die zGG für einen LKW mit einer Achse 12 Tonnen und für einen LKW mit zwei Achsen 40 Tonnen. In einigen Ländern sind höhere zGG erlaubt.

Zulässige Achslast: Die zulässige Achslast gibt das höchstmögliche Gewicht an, das auf eine einzelne Achse des LKW aufgebracht werden darf. Diese darf ebenfalls nicht überschritten werden. In Deutschland beträgt die zulässige Achslast für die Vorderachse des LKW 10 Tonnen und für die Hinterachse 11,5 Tonnen.

LKW können auch nach ihrer Nutzlast unterschieden werden, die Nutzlast ist das Gewicht der Ladung, das ein LKW transportieren kann und ist abhängig von der zGG.

Es gibt auch LKW, die speziell für den Transport von schweren Ladungen ausgelegt sind, sogenannte Schwertransporter, die eine sehr hohe zGG und zulässige Achslast haben.