Frachtführer

Frachtführer

Als Frachtführer gilt derjenige, der gegen Entgelt den Transport von Gütern zu Lande, zu Wasser oder in der Luft vornimmt. Der Frachtführer verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der Beförderung und muss dabei die Anweisungen des Absenders und Empfängers beachten. Zieht der Frachtführer zur Ausführungs des Transportauftrags noch eine weitere Person hinzu, die den Transport ausführt, so wird diese Person als ausführender Frachtführer bezeichnet. Der Frachtführer und der ausführende Frachtführer sind gleichermaßen haftbar.