Primärverpackung

Primärverpackung

Die Primärverpackung wird mitunter auch Primärpackmittel genannt. Mit diesem Begriff wird die Verpackung bezeichnet, die das Produkt direkt umschließt und in der Regel zusammen mit der eigentlichen Ware eine Verkaufseinheit bildet.

Da die Primärverpackung immer direkten Kontakt zum Inhalt hat, muss sie, abhängig vom Produkt, lebensmittelrechtliche oder arzneimittelrechtliche Anforderungen erfüllen.

Beispiel: Bei der Lieferung von einer Palette Bohnen, ist die einzelne Dose die Primärverpackung. Ein einzelner Warenträger mit zwölf oder mehr Dosen, eventuell noch umhüllt mit Plastikfolie, stellt die Sekundärverpackung dar. Mehrere dieser Warenträger werden auf einer Palette transportiert, diese wird dann also als Ladeeinheit bezeichnet.

Da LKW-Fahrer stets große Mengen von Waren transportieren, haben sie nur in seltenen Fällen Kontakt mit Primärverpackungen und operieren in der Regel ausschließlich mit Ladeeinheiten und Sekundärverpackungen.

Bei der genauen Meldung eines Schadens an der Ladung kann sich das Wissen über die korrekte Bezeichnung der einzelnen Verpackungen allerdings häufiger als nützlich erweisen.