Lenk- und Ruhezeiten
Lenk- und Ruhezeiten gelten für alle Berufskraftfahrer, die Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im gewerblichen Güter- und Personenverkehr fahren. Sie wurden eingeführt, um das Unfallrisiko zu vermindern.
Die Lenkzeit darf 4,5 Stunden nicht überschreiten, spätestens nach dieser Zeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden.
Bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten drohen empfindliche Geldbußen für Fahrer und Unternehmen.