Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit
In Deutschland gibt es zwei Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit:
- Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)
- Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ)
Diese führen gemeinsam ihre Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften, die im DGB organisiert sind. Im Jahr 2012 haben iGZ und BAP eine Vereinbarung über die Einrichtung der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) getroffen.