Tariföffnungsklausel

Tariföffnungsklausel

In der Zeitarbeit gilt die Regelung des equal payment: Zeitarbeitnehmer und Stamm-Mitarbeiter müssen bei vergleichbarer Tätigkeit gleich entlohnt werden. Gelten allerdings eigens für die Zeitarbeit abgeschlossene Tarifverträge, dann kann es Ausnahmen geben. Dies wird als Tariföffnungsklausel bezeichnet.