Arbeitnehmerfreizügigkeit
Die „ Arbeitnehmerfreizügigkeit" räumt jedem Angehörigen der Europäischen Union das Recht ein, in jedem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten. Dabei spielt der eigene Wohnort keine Rolle und die Arbeitsvoraussetzungen müssen dieselben sein, wie sie für Arbeitnehmer des jeweiligen Landes gelten.