Mindestlohn
Definition: Unter dem Mindestlohn versteht man in der Wirtschaft ein durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegtes Arbeitsentgelt, das als Mindestpreis gilt und nicht unterschritten werden darf (Quelle: WIKIPEDIA). Grundlage bildet derzeit das Mindestlohngesetz (MiLoG) aus dem Jahr 2015.
In Deutschland gilt seit 2020 ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 9,35 EUR Brutto je Zeitstunde. Daneben gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne. So beträgt die Lohnuntergrenze auf Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (Zeitarbeit) seit April 2021 bundesweit 10,45 EUR.
Die sechs Arten von Mindestlöhnen in Deutschland
- allgemeiner Mindestlohn auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes
- Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes
- Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Mindestlohn für die Pflegebranche durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Lohnuntergrenzen für Leiharbeitnehmer auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Vergabemindestlöhne nach den Vergabegesetzen der Länder (Vergabemindestlöhne beinhalten keinen individuellen Anspruch der Arbeitnehmer auf ein Mindestentgelt.)
Weitere Informationen zu Mindestlöhnen in der Zeitarbeit finden Sie auf der Website "arbeitsvertrag.org". Dort finden Sie auch einen Mindestlohn-Rechner 2021.