Tarifvertrag für Zeitarbeit
Die Beschäftigung in Zeitarbeitsverhältnissen unterliegt dem Tarifverträgen für Zeitarbeit. Diesen Tarifvertrag können Sie auf der Website des „Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)" einsehen. Der Tarifabschluss stammt vom 18.12.2019 und enthält auch eine Übersicht über die Höhe der Branchenzuschläge.
Das gesamte BAP-Tarifwerk besteht aus den folgenden Verträgen:
- Manteltarifvertrag (MTV - BAP)
- Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV – BAP)
- Entgelttarifvertrag (ETV – BAP)
- Elf Branchenzuschlags-tarifverträge (TV – BZ)
Im Youtube-Video vom „Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (IGZ)" werden die die Branchenzuschläge ausführlich erklärt.