Spesen

Spesen

LKW-Fahrer haben, vor allem im Fernverkehr, oft erhöhte Kosten für Verpflegung oder die Nutzung von Raststätten-Toiletten. Damit diese zusätzlich anfallenden Kosten nicht vom Fahrer selbst getragen werden müssen, gibt es Spesenregelungen.

Hier wird festgelegt, dass die Ausgaben dem Arbeitnehmer erstattet werden müssen. Die Erstattung ist entweder über den Arbeitgeber direkt möglich oder durch das Absetzen der Spesen über eine Steuererklärung. Für LKW-Fahrer werden die Spesen in der Regel vom Arbeitgeber ausgezahlt. Auch bei FAHR-ZEIT werden die Spesen an die Fahrer ausbezahlt.

Die grundsätzliche Zahlung von Spesen und deren Höhe beruhen stets auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Höhe orientiert sich an der Dauer der Abwesenheit vom Arbeitsort. Die aktuellen Pauschalbeträge für Spesen betragen:

  • Abwesenheit 8 Stunden bis 24 Stunden: bis zu 14 EUR pro Tag
  • Abwesenheit 24 Stunden: bis zu 28 EUR pro Tag

Ein ausführlicher Artikel zum Thema "Spesenregelungen" finden Sie auf der Website „arbeitsrechte.de“ vom VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH.