Gewerkschaft

Die Abkürzung ADR stehr für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“ was auf deutsch übersetzt bedeutet: „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße". Die ADR-Schulungsbescheinigung (umgangssprachlich: Gefahrgutführerschein) ist die Erlaubnis zum Befördern von Gefahrgut auf der Straße. Der Erwerb des ADR-Scheins erfordert die Teilnahme an Lehrgängen bei ausgewählten Schulungsveranstaltern (3 Tage Basiskurs mit Prüfung). Nach bestandener Prüfung erhält man eine Bescheinigung mit fünfjähriger Gültigkeit. Die Verlängerung der Bescheinigung muss innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres erfolgen. Dazu ist eine Fortbildung (1,5 Tage) mit anschließender IHK-Prüfungerforderlich. Der ADR-Schein erlaubt jedoch nicht die Beförderung aller der insgesamt 9 Gefahrgutklassen, sondern erlaubt sind nur Stück- und Schüttgut (Klasse 2-6, 8, 9). Die Beförderung explosiver Stoffe (Klasse 1) und/oder radioaktiver Stoffe (Klasse 9) erfordern die Teilnahme an weiteren Aufbaukursen.

Gewerkschaft

Eine reine LKW-Fahrer-Gewerkschaft gibt es trotz zahlreicher Forderungen aus dieser Berufsgruppe bislang (Stand Januar 2017) nicht. Die erste Anlaufstelle in Sachen "Gewerkschaft für LKW-Fahrer" ist demzufolge der Fachbereich "Postdienste, Speditionen und Logistik" von ver.di, der entsprechend auch für LKW-Fahrer zuständig ist.

Diese Fachgruppe setzt sich unter anderem für die Interessen der rund 50.000 Mitglieder in Unternehmen der Speditions- und Logistikbranche sowie Beschäftigte im Gütertransportverkehr ein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von ver.di.

Weitere Interessenvertretungen sind zum Beispiel KFG Kraftfahrergewerkschaft, die im März 1992 als Fachgewerkschaft für Berufskraftfahrergegründet wurde und inzwischen. Andere Fahrer-Organisationen sind zum Beispiel "Actie in de Transport Germany".