Gefahrgut
Gefahrgut bezeichnet Transportgüter, von denen aufgrund ihrer chemischen und/oder physikalischen Eigenschaften oder ihres Zustandes Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter sowie das Leben und die Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen ausgehen.
Während des Transports ist das Fahrzeug und die Ware selber nach festgelegten Rechtsvorschriften zu kennzeichnen. Am Fahrzeug werden organefarbene Warntafeln mit einer codierten Bezeichnung (Gefahrgutnummer oben, UN-Nummer unten) angebracht, an der Ware sind Gefahrenzettel anzubringen.
Die Kennzeichnung von Gefahrgut ist länderübergreifend weitgehend harmoniert. Dabei werden Gefahrgüte von den Vereinten Nationen (UN) in verschiedene Gefahrgutklassen eingeteilt:
- Klasse 1: Sprengstoffe und Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten (mit sechs Unterklassen)
- Klasse 2.1: Gase (entzündbar)
- Klasse 2.2: Gase (nicht entzündbar)
- Klasse 2.3: Gase (giftig)
- Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
- Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe
- Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe
- Klasse 4.3: Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden
- Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
- Klasse 5.2: Organische Peroxide
- Klasse 6.1: Giftige Stoffe
- Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe
- Klasse 7: Radioaktive Stoffe
- Klasse 8: Ätzende Stoffe
- Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Umweltgefährdende Stoffe (repräsentiert keine eigene Gefahrgutklasse, sondern dient als zusätzliche Kennzeichnung, die, falls die Kriterien für einen umweltgefährdenden Stoff zutreffen, zusätzlich an Verpackungen, Tanks etc. anzubringen ist)