Fahrverbot

Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist ein Verbot, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.

Das Fahrverbot wird geregelt im § 44 des Strafgesetzbuchs kann verhängt werden, wenn jemand eine Straftat bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen hat oder gegen die Pflichten eines Kraftfahrzeugführers verstoßen hat.

Dabei handelt es sich um eine sogenannte "Nebenstrafe", die zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden kann. Die Dauer eines Fahrverbots liegt zwischen einem und drei Monaten und orientiert sich am Monatsrhythmus (Beispiel: 05.08. - 04.09)

Ein Fahrverbot unterscheidet sich übrigens vom "Entzug der Fahrerlaubnis". Diese ist der behördliche Vorgang, die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichem Verkehrsgrund zu entziehen. Dieser Entzug ist nicht befristet sondern dauerhaft. Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kann nur per Antrag bei der jeweils zuständigen Behörde erfolgen.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahrerlaubnis dann entziehen, wenn der Betroffene zum Führen eines Fahrzeugs nicht geeigent ist. Kriterien sind hier: körperliche, geistige und charakterliche Anforderungen, keine erheblichen und/oder wiederholten Verstöße gegen Verkehrsvorschriften und gegen Strafgesetze.

Will der Bestrafte seine Fahrerlaubnis wiedererlangen, so sind dafür diverse Maßnahmen wie Nachschulung erforderlich.

Außerdem gibt es noch die "Führerscheinabnahme". Diese erfolgt sofort bei schweren Vergehen oder fehlender Fahrtauglichkeit. In diesem Fall kann der Führerschein wieder abgeholt werden.