Fahrpersonalverordnung

Fahrpersonalverordnung

Die Farhrerpersonalverordnung FPersV (Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes) regelt Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Bereich, die Zertifizierungsinfrastruktur, den Einsatz des Kontrollsystems nach EG-Verordnungen und das zentrale Kontrollgerätkartenregister. Außerdem enthält sie Ordnungswidrigkeitentatbestände, die mit Bußgeld belegt werden können.

Die Verordnung betrifft allerdings nur Fahrzeuge im Güterverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t bis zu 3,5 t und bestimmte Fahrzeuge der Personenbeförderung.

Die aktuelle Version dieser Verodnung finden Sie auf der Website des Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.

Ausnahmen für die Verodnung finden Sie beim Bundesamt für Justiz.