Fahrpersonalverordnung
Die Farhrerpersonalverordnung FPersV (Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes) regelt Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Bereich, die Zertifizierungsinfrastruktur, den Einsatz des Kontrollsystems nach EG-Verordnungen und das zentrale Kontrollgerätkartenregister. Außerdem enthält sie Ordnungswidrigkeitentatbestände, die mit Bußgeld belegt werden können.
Die Verordnung betrifft allerdings nur Fahrzeuge im Güterverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t bis zu 3,5 t und bestimmte Fahrzeuge der Personenbeförderung.
Die aktuelle Version dieser Verodnung finden Sie auf der Website des Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
Ausnahmen für die Verodnung finden Sie hier.