Fahrerwechsel
Der Begriff „Fahrerwechsel“ bezieht sich eigentlich auf die Lenk- und Ruhezeiten, die von LKW-Fahrern generell einzuhalten sind. Das gilt sowohl für Fahrer, die alleine unterwegs sind, als auch für zwei Fahrer in Abwechslung.
- maximale Tageslenkzeit: 9 Stunden (höchstens zwei Mal in der Woche 10 Stunden möglich)
- Lenkzeitunterbrechung: nach maximal 4,5 h mindestens 45 min
- erlaubte Aufteilung: Mit mindestens 15 min gefolgt von mindestens 30 min möglich
- Tägliche Ruhezeit : Mindestens 11 h, mindestens 3 h gefolgt von 9 h (Ausnahmen möglich)
- max. Wochenlenkzeit: Höchstens 56 h
- Lenkzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen: Höchstens 90 h
- Wöchentliche Ruhezeit: Mindestens 45 h (Ausnahmen möglich)
Eine genaue Übersicht der einzuhaltenden Lenk- und Ruhezeiten mitsamt der hier erwähnten Ausnahmen bietet das Bundesamt für Güterverkehr. Ausnahmen über Lenk- und Ruhezeiten finden Sie auf der Website der IHK-Lüneburg.