Fahrerkarte

Fahrerkarte

Eine Fahrerkarte dient dem Nachweis von Fahr- und Arbeitsdaten von Kraftfahrern im gewerblichen Personen- und Güterverkehr. Die Karte enthält einen personengebundenen Speicherchip. Die Kontrolle des Fahrers erfolgt mittel digitalem Fahrtenschreiber (Tachograph), in den die Karte hineingesteckt wird. Ein solches Gerät enthält zwei Karten-Steckplätze für die Karte des Fahrers und Beifahrers. Die Kontrolle mittels Fahrerkarte ist mit nur wenigen Ausnahmen verpflichtend für LKWs mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Antrag & Gültigkeit

Die Fahrerkarte kann bei verschiedenen Stellen beantragt werden, so zum Beispiel beim TÜV, bei der Dekra oder bei jeder Führerscheinstelle. Die Kosten für den Antrag belaufen sich auf ca. 40 EUR. Zur Beantragung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein Passphoto, einen Wohnsitznachweis sowie Ihren EU-Kartenführerschein. Manche Stellen verlangen häufig schon ein biometrisches Bild.

Die Fahrerkarte gilt maximal fünf Jahre und darf nur mit der passenden (und gültigen) Fahrerlaubnis genutzt werden. Frühestens sechs Monate bis spätestens 15 Werktage vor Ablauf der aktuellen Karte muss der Antrag für die Verlängerung gestellt werden.

Mindestens 28 Tage nach Ablauf der Gültigkeit einer Fahrerkarte muss diese noch zur Kontrolle mitgeführt werden.

Daten

Auf der Karte werden die Fahrzeugbewegungen und die Geschwindigkeiten der Fahrten in den letzten 24 Stunden sekundengenau gespeichert. Mit einem speziellen Terminal mit Übertragungskabel oder mit einem Kartenlesegerät können die Daten von autorisierten Beamten (z.B. Polizei, Zoll) ausgelesen werden. Die Fahrerkarte speichert die Daten für mindestens 28 Tage. Ist die Speicherkapazität erreicht, werden die ältesten Daten überschrieben.

Pflicht für den Kraftfahrer

Kraftfahrer müssen ihre persönliche Fahrerkarte während der Fahrt dabei haben. Das Lesegerät muss so eingestellt sein, dass Lenkzeiten, anderen Arbeiten, Bereitschaftszeiten und Arbeitsunterbrechungen sowie Tages-Lenk- und Ruhezeiten unterscheidbar aufgezeichnet werden. Der Fahrer muss außerdem seinem Unternehmen die Fahrerkarte zur Speicherung der Daten zur Verfügung zu stellen.

Eine gute Übersicht über die am häufgsten gestellten Fragen finden Sie auf der Website des TÜH Hessen oder in der Liste vom Bundesamt für Güterverkehr