BKrFQG

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

BKrFQG steht für Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

Die EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG regelt die Fort- und Weiterbildung von gewerblichen Bus- und LKW-Fahrern. Zur Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht hat der Bundesrat am 07.07.2006 das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) verabschiedet. Damit sind regelmäßige Fortbildungen verpflichtend.

Für den Güterverkehr sind folgende Module verpflichtend:

  • Modul 1: Eco-Training
  • Modul 2: (Sozial-)Vorschriften für den Güterverkehr
  • Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
  • Modul 5: Ladungssicherung

Die Pflichtmodule sind innerhalb von fünf Jahren zu absolvieren und vermitteln die geforderten Grundkenntnisse für Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben haben. Die Kosten für jedes Modul betragen 50 – 100 EUR, werden zum Teil aber auch in Kompaktkursen angeboten.

Nachweis der Berufskraftfahrerqualifizierung

Ehemals wurde der Nachweis der Qualifizierung über die Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen. Dies führte jedoch regelmäßig zu Problmen bei Grenzgängern innerhalb der EU.

Seit Mai 2021 gibt es deshalb den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) in Kombination mit dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) des Kraftfahrtbundeamtes.

Die Daten über die konkreten Qualifizierungsmaßnahmen im FQN werden elektronisch durch die (zertifizierten) Ausbildungsstellen oder von Industrie- und Handelskammern an das BQR übermittelt.

Das BQR dient somit Auskunfts- und Kontrollzwecken, auch bei Verkehrskontrollen.

Umfassende weiterführende Informationen finden sich zum Beispiel auf der Website des TÜV-Rheinland