Fahrerhaus

Fahrerhaus

Das geschlossene und beheizbare Fahrehaus hat die Funktion, das sichere Führen des Fahrzeugs zu ermöglichen. Bei Fahrzeugen im Fernverkehr, bei dem Ruhezeiten einzuhalten sind, sind Vorrichtungen für die Erholungspausen und Ruhezeiten vorhanden (in erster Linie Liegen).

Das Fahrerhaus fungiert hier also als Arbeitsplatz und Wohnraum zugleich. Die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung für Arbeits- und Pausenräume gelten hier jedoch nicht. Vielmehr existiert ein Regelwerk der Berufsgenossenschaft zu „Liegeplätzen in Führerhäusern und Ruheräumen von Fahrzeugen sowie Dachschlafkabinen“ (DGUV Regel 114-006, Details unter arbeitssicherheit.de)

Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften beinhalten unter anderem Regeln zur Sicherheit, zur Lüftung des Fahrerhauses und zur Sicht des Fahrzeugführers. Sogenannte „Führerhausrichtlinien“ wurden erstmals 1966 aufgrund § 30 StVZO formuliert und seitdem mehrere Male novelliert.

Alle großen LKW-Hersteller (IVECO, Renault, Volvo, MAN, Mercedes-Benz, Scania, DAF) haben seit langem das Thema „Komfort der Innenausstattung“ auf der Agenda, und die heutigen Fahrzeuge sind nicht mehr mit denen noch vor 10 Jahren vergleichbar.

Außerdem gibt es zahlreiche Händler im Internet, die Zubehör und Ausstattungsgegenstände vertreiben zum Beispiel:

Allgemeine Ausstattung

Folieren und Beschriften