EU-Fahrerbescheinigung

EU-Fahrerbescheinigung

Eine EU-Fahrerbescheinigung ist dann erforderlich, wenn ein in Deutschland ansässiges Fuhrunternehmen zum inländischen Transport Fahrer aus Staaten, die nicht der EU bzw. nicht der EWG angehören oder aus der Schweiz stammen, einsetzt. Das Fuhrunternehmen muss dafür sorgen, dass das Personal stets alle Papiere mit sich führt: Passdokument, Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitsgenehmigung, EU-Fahrerlaubnis.

Die Antragsformulare zur Erteilung einer EU-Fahrerbescheinigung erhält man bei den Kommunal- oder Kreisverwaltungsbehörden.

Ein ausführliches Merkblatt für den Einsatz von Kraftfahrern aus Drittstaaten in Transportunternehmen aus der Europäischen Union/dem Europäischen Wirtschaftsraum (EU-Fahrerbescheinigung) finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Güterverkehr