ADR-Bescheinigung

ADR-Bescheinigung

Die Abkürzung ADR steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“ was auf deutsch übersetzt bedeutet: „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße".

Die ADR-Schulungsbescheinigung (umgangssprachlich: Gefahrgutführerschein) ist die Erlaubnis zum Befördern von Gefahrgut auf der Straße und bescheinigt, dass ein Fahrer eine Schulung absolviert hat und über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um gefährliche Güter sicher zu transportieren. Der Erwerb des ADR-Scheins erfordert die Teilnahme an Lehrgängen bei ausgewählten Schulungsveranstaltern (3 Tage Basiskurs mit Prüfung). Nach bestandener Prüfung erhält man eine Bescheinigung mit fünfjähriger Gültigkeit.

Es gibt verschiedene Klassen von ADR-Bescheinigungen, die je nach Art der Güter, die transportiert werden, erforderlich sein können (siehe Gefahrgutklassen). 

Die Verlängerung der Bescheinigung muss innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres erfolgen. Dazu ist eine Fortbildung (1,5 Tage) mit anschließender IHK-Prüfungerforderlich.

Der ADR-Schein erlaubt jedoch nicht die Beförderung aller der insgesamt 9 Gefahrgutklassen, sondern erlaubt sind nur Stück- und Schüttgut (Klasse 2-6, 8, 9). Die Beförderung explosiver Stoffe (Klasse 1) und/oder radioaktiver Stoffe (Klasse 9) erfordern die Teilnahme an weiteren Aufbaukursen.